Hundegesetze in der Schweiz
In der Schweiz gibt es grosse kantonale Unterschiede. Wer sich zurecht finden will, muss viel Zeit aufwenden, um alle Informationen zur Hundehaltung zusammen zu tragen. Auf der Webseite Hundetraining-Weinfelden finden sie wertvolle Tipps und Informationen, die ich für sie zusammen gefasst habe.
Neben der Vielzahl von Eidgenössischen und Kantonalen Vorschriften, gilt es auch die kommunalen Gesetzesunterschiede zu beachten.Im Wesentlichen ist der Tierschutz (TSchG) eine zentrale Anlaufstelle der Gesetzgebung. Es gibt keine gesamtschweizerischen Hundehaltungsgesetze; sie müssen sich in ihrem Kanton und Gemeinde selbst informieren.
Zudem gibt es die Tierschutzverordnung (TSchV), in der die Minimalanforderungen für Sozialkontakte, Fütterung,Pflege und Bewegung der Tiere festgehalten werden.
Rechtlich müssen sie auf folgendes achten:
1. Hundegesetze unterscheiden sich, weil die Kantone selbst die Hundehaltung festlegen können.
2. Die verbotenen Hunde sind in jedem Kanton in Rassehunde-listen zusammengefasst.
3. Dummheit oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
4. Es ist nicht abzusehen, wann ein einheitliches Hundegesetz erlassen wird.
5. Seit 2007 müssen alle Hunde einen Mikrochip tragen, dessen Chip Nummer in der Datenbank (z.Z Amicus) hinterlegt ist.
Vor der Anschaffung eines Hundes sollten sie die Voraussetzungen für sein Wohlbefinden überprüfen.
Die folgende Auflistung kann ihnen dabei helfen.
Sozialkontakte
Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und, soweit möglich, mit anderen Hunden haben.
Werden Hunde für mehr als drei Monate in Boxen oder Zwingern gehalten, so müssen sie Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu einem anderen Hund in einem angrenzenden Gehege haben.
Nach Art. 70 der Tierschutzverordnung ist es ausreichend, den Kontakt beim Spielen, Übungen oder anderen Tätigkeiten mit dem Hund zu erfüllen.
Bewegung der Hunde
Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden.(TSchV)
Soweit möglich, sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.
Soweit möglich, sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.
Können die Hunde nicht ausgeführt werden, so müssen sie täglich Auslauf haben. Der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette gilt nicht als Auslauf.
Angebunden gehaltene Hunde müssen sich während des Tages mindestens fünf Stunden frei bewegen können.
In der übrigen Zeit müssen sie sich in einem Bereich von mindestens 20 m2 an einer Laufkette bewegen können.
Sie dürfen nicht mit einem Zughalsband angebunden werden.
In der übrigen Zeit müssen sie sich in einem Bereich von mindestens 20 m2 an einer Laufkette bewegen können.
Sie dürfen nicht mit einem Zughalsband angebunden werden.
Aufzucht und Erziehung von Hunden
Aufzucht und Erziehung der Hunde, sowie der Umgang mit ihnen, müssen die Sozialisierung gegenüber Artgenossen und Menschen, sowie die Gewöhnung an die Umwelt gewährleisten.
Massnahmen zur Korrektur des Verhaltens von Hunden müssen der Situation angepasst erfolgen.
Verboten sind:
Verboten sind:
Zughalsbändern ohne Stopp,
Stachelhalsbändern,
anderen Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen;
übermässige Härte, wie das Schlagen mit harten Gegenständen.(TSchV)
Achtung: die Unterschiede
Im Tierschutzgesetz wird das Wohl des Tieres fast Gesamtschweizerisch geregelt, entgegen dem Schutz der Menschen vor den "bösen Hunden" , der kantonal geregelt ist (TSchG) . Hier kann jeder Kanton seine Gesetze erlassen, wie er will.
Es gibt hundefreundliche Kantone, in denen es z.B keine Rassenhundeliste gibt und es gibt Kantone, wo fast jeder Hund auf der verboten Liste steht
wie z.B der Kanton Tessin. Im Tessin kauft man sich wohl besser eine Katze.
Eine Übersicht, in welchem Kanton es Rassenhundelisten gibt und welche Hunde verboten sind, ist im Schweizer Listenhundeverzeichnis aufgeführt.
wie z.B der Kanton Tessin. Im Tessin kauft man sich wohl besser eine Katze.
Eine Übersicht, in welchem Kanton es Rassenhundelisten gibt und welche Hunde verboten sind, ist im Schweizer Listenhundeverzeichnis aufgeführt.
Alle Angaben wurden 2024 sorgfältig recherchiert, sind aber ohne Gewähr auf Richtig-und Vollständigkeit
Jeder ist für sich selbst verantwortlich!
Alle Angaben wurden 2024 sorgfältig recherchiert, trotzdem können sich Fehler einschleichen.
Die Schweizer Rasse Hundeliste, erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Deshalb ist jeder für sich selbst Verantwortlich.
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